Alles über Kurzarbeit

Alles über Kurzarbeit

Aktuell wichtige Information der BDO in Zusammenarbeit mit dem SECO zur Anmeldung und Abrechnung von Kurzarbeit in Verbindung mit Corona Pandemie.

Die Abrechnung hat jeweils immer per ganzen Monat zu erfolgen als 1.4.-30.4.2020 und und nicht vom 25.3. bis 24.4. zum Beispiel.

Gerne helfen Ihnen Sandra Dellenbach oder Kathrin Hecht bei der Erstellung der Anmeldung und Abrechnung sowie der Lohnabrechnung im Bereich Kurzarbeit.

Bitte beachten Sie, dass Sie entweder pro Betrieb oder Abteilung gesamt und nicht pro Mitarbeiter anmelden und abrechnen müssen.

Bei grossen Lohnschwankungen innerhalb von Teams empfehlen wir pro Abteilung abzurechen. Es lohnt sich auch zu prüfen ob Sie lernende mit in die Kurzarbeit einbeziehen möchten denn die kleinen Löhne könnten sich nachteilig auf die Entschädigung auswirken. Es ist eventuell besser die Lernenden soweit möglich weiter auszubilden statt Kurzarbeit anzumelden.

https://youtu.be/M7cOX44bGho

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